Mit der Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg im Jahr 2015 entstand die Frage, wie die im seinerzeit einmaligen § 26 Absatz 3 der Bauordnung geforderte Rauchdichtheit für Bauteilanschlüsse für Bauvorhaben in Holzbauweise in den Gebäudeklassen 4 und 5 zu gewährleisten ist. Daher wurde ein Forschungsvorhaben zur Entwicklung einer Holzbaurichtlinie für Baden-Württemberg durchgeführt. Ein Projektteam aus Mitarbeitern der Hochschule Magdeburg Stendal und der Technischen Universität München hat sich unter Leitung von Prof. Ludger Dederich (Hochschule Rottenburg) der bisher nicht untersuchten Fragestellung angenommen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg förderte dieses Projekt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklungen.