Holzbauteile aus Holzarten mit einer nicht ausreichenden Dauerhaftigkeit sollten gemäß der DIN 68800 mit einem vorbeugenden bioziden Holzschutz ausgestattet werden. Nichts desto trotz ist ein chemischer Holzschutz im Einzelfall mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Das heißt, dass Auftraggeber sich auch bewusst gegen einen bioziden Holzschutz entscheiden können.